Nutzungsbedingungen finHero
Stand: November 2026 (Fassung 2026-11)
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
- (1)Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „finHero“ („Software“) zwischen der d-automation GmbH, Am Erlenbuck 17, 79379 Müllheim („Anbieter“), und ihren Kunden („Kunde“). Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden über die Software, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen muss.
- (2)Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Kunden sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB einschließlich Freiberuflern, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen. Der Kunde versichert bei der Registrierung, nicht als Verbraucher zu handeln. Der Anbieter darf entsprechende Nachweise verlangen.
- (3)Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet.
- (4)Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Bestätigung des Anbieters in Textform maßgebend.
- (5)Die Allgemeinen Bedingungen der d-automation GmbH für Hardwarekauf, Softwareüberlassung und Dienstleistungen gelten für die Software nicht, sondern nur für gesondert beauftragte Projekt- und Beratungsleistungen.
§ 2 Vertragsschluss, Testphase, Kundenkonto
- (1)Die Darstellung der Software und der Preise auf fin-hero.de ist kein bindendes Angebot.
- (2)Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er sich unter fin-hero.de registriert, diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und den Bestellvorgang über den Zahlungsdienst Stripe abschließt. Der Anbieter kann das Angebot durch Freischaltung des Kundenkontos oder Bestätigung in Textform annehmen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; der Anbieter kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- (3)Der Vertrag beginnt mit einer kostenlosen Testphase, deren Dauer bei der Bestellung angezeigt wird (derzeit sieben Tage). Kündigt der Kunde nicht vor Ende der Testphase, geht der Vertrag ohne weitere Erklärung in einen kostenpflichtigen Vertrag nach § 6 über. Eine Testphase wird je Kunde nur einmal gewährt.
- (4)Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und wahre Angaben und hält sie aktuell. Bei falschen Angaben kann der Anbieter den Zugang sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen.
- (5)Der Kunde muss sich jedes Handeln über sein Kundenkonto, über Nutzerzugänge seiner Mitarbeiter, über Beraterzugänge (Abs. 6) und über seine API-Schlüssel zurechnen lassen, es sei denn, er weist nach, dass er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
- (6)Der Kunde kann seinem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter („Berater“) in der Software einen Beraterzugang einräumen. Der Beraterzugang umfasst die Exporte und die Einstellungen der Buchhaltungssysteme, nicht aber die Abrechnung, die Nutzerverwaltung, API-Schlüssel und die Verbindungen zu Zahlungsanbietern. Die Anmeldung mit einem Beraterzugang setzt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung voraus. Der Kunde kann den Beraterzugang jederzeit in der Software entziehen; der Berater kann ihn jederzeit beenden.
- (7)Exporte, die ein Berater über den Beraterzugang auslöst, werden dem Kunden wie eigene Exporte nach § 5 berechnet; die Software weist den Berater vor dem Auslösen darauf hin und kennzeichnet am Export, wer ihn ausgelöst hat. Mit der Einladung des Beraters willigt der Kunde ein, dass der Berater die Nettobeträge der bezahlten Rechnungen des Anbieters an den Kunden und die Anzahl der abgerechneten Transaktionen in der Software einsehen kann.
§ 3 Leistungen des Anbieters
- (1)Der Anbieter stellt die Software für die Vertragslaufzeit als Software as a Service über das Internet in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Geschuldet ist die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums); für die Datenübertragung bis zum Kunden ist der Anbieter nicht verantwortlich.
- (2)Die Software liest Transaktions-, Gebühren-, Auszahlungs- und Belegdaten aus den Konten des Kunden bei Zahlungsanbietern (derzeit u. a. Stripe, PayPal, Mollie, Adyen, Paddle, Lemon Squeezy und GoCardless, „Zahlungsanbieter“) und erstellt daraus nach den Einstellungen des Kunden Buchungsstapel und Exportdateien für Buchhaltungssysteme (derzeit u. a. im DATEV-Format sowie für BMD, bexio und Abacus, „Buchhaltungssystem“). Sie kann Exporte zum Download bereitstellen, per E-Mail an vom Kunden benannte Empfänger (z. B. seinen Steuerberater) versenden und, soweit der Kunde dies einrichtet, in sein Buchhaltungssystem übertragen.
- (3)Funktionsumfang und Grenzen ergeben sich abschließend aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung (Preis- und Funktionsübersicht unter fin-hero.de und in der Software). Werbeaussagen, Wissensartikel, Hilfeartikel und Beispiele sind keine Beschaffenheitsangaben.
- (4)Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die steuerliche oder handelsrechtliche Richtigkeit der Buchungen, die Annahme der Exportdateien durch ein Buchhaltungssystem, einen Steuerberater oder eine Behörde oder die Erfüllung der Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Kunden (insbesondere nach HGB, AO und GoBD).
- (5)Der Anbieter darf die Software jederzeit weiterentwickeln, ändern und Funktionen ersetzen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere geänderte Rechtslage, Vorgaben von Behörden oder Drittanbietern (etwa geänderte Formatvorgaben eines Buchhaltungssystems), Sicherheit, technischer Fortschritt oder Wirtschaftlichkeit, und die Kernfunktion der Software erhalten bleibt. Zusätzliche, nicht in der Leistungsbeschreibung zugesagte Funktionen und Anbindungen kann der Anbieter jederzeit ohne Ankündigung und ohne Ausgleich einstellen.
- (6)Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Voreinstellungen (z. B. Konten, Steuerschlüssel, Kontenrahmen), Auskünfte des Supports und Wissensartikel sind unverbindlich und ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden oder seinen Steuerberater.
- (7)Der Anbieter darf Subunternehmer und Dienstleister (z. B. Hosting) einsetzen.
§ 4 Drittanbieter, kein Zahlungsdienst
- (1)Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister, nimmt keine Gelder für den Kunden entgegen und ist nicht Partei der Zahlungsvorgänge zwischen dem Kunden, seinen Kunden und dem Zahlungsanbieter. Auf Konten bei Zahlungsanbietern greift die Software nur lesend zu; sie löst keine Zahlungen, Erstattungen oder Auszahlungen aus. In das Buchhaltungssystem schreibt die Software nur, soweit der Kunde eine Übertragung eingerichtet hat.
- (2)Für Zahlungsanbieter und Buchhaltungssysteme schließt der Kunde eigene Verträge. Deren Bedingungen und Entgelte gelten unabhängig von diesem Vertrag. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Anbindung der Konten berechtigt ist und die Bedingungen der Drittanbieter eine Anbindung erlauben.
- (3)Der Anbieter ist für Verfügbarkeit, Inhalt, Richtigkeit, Änderungen und Einschränkungen der Schnittstellen, Daten und Dienste von Drittanbietern nicht verantwortlich. Ändert, beschränkt oder sperrt ein Drittanbieter seine Schnittstelle oder Formatvorgaben, kann der Anbieter die betroffene Funktion anpassen, einschränken oder einstellen. Ist die Kernfunktion für den Zahlungsanbieter oder das Buchhaltungssystem des Kunden dauerhaft nicht mehr verfügbar, können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen kündigen; weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
- (4)Der Anbieter kann von Drittanbietern, etwa im Rahmen von Partnerprogrammen, eine Vergütung erhalten. Die Entgelte des Kunden beim Drittanbieter erhöhen sich dadurch nicht.
- (5)Genannte Marken (z. B. DATEV, Stripe, bexio) sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Ihre Nennung dient nur der Beschreibung der Kompatibilität und bedeutet keine geschäftliche Verbindung mit dem Markeninhaber, soweit eine solche nicht ausdrücklich angegeben ist.
§ 5 Preisstaffel, Transaktionen, Nutzungsgrenzen
- (1)Die monatliche Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisstaffel (Preisübersicht unter fin-hero.de und im Bestellvorgang). Maßgeblich ist die Anzahl der Transaktionen, die im jeweiligen Abrechnungsmonat in Exporten verarbeitet werden. Berechnet wird der Preis der Stufe, in die die Gesamtzahl der Transaktionen des Abrechnungsmonats fällt; dieser Preis gilt für alle Transaktionen des Monats.
- (2)Transaktion ist jeder einzelne Saldo- bzw. Buchungsvorgang, den die Software aus dem Konto eines Zahlungsanbieters übernimmt und in einen Export aufnimmt, insbesondere Zahlungen, Erstattungen, Rückbuchungen, Gebühren und Auszahlungen. Werden Transaktionen erneut exportiert, etwa nach geänderten Einstellungen, zählen sie erneut, sofern der Anbieter nichts anderes angibt.
- (3)Maßgeblich für die Anzahl der Transaktionen ist die Zählung der Software, die dem Kunden in der Software oder auf der Rechnung angezeigt wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer abweichenden Anzahl vorbehalten.
- (4)Ein Nutzerzugang darf nur von Personen genutzt werden, die für den Kunden tätig sind; die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Ein Kundenkonto darf nur für Konten bei Zahlungsanbietern genutzt werden, die dem Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen zustehen, soweit nicht § 8 Abs. 2 etwas anderes erlaubt.
- (5)Umgeht der Kunde die Preisstaffel, insbesondere durch Aufteilung der Transaktionen auf mehrere Kundenkonten oder durch geteilte Zugangsdaten, schuldet er für die Dauer der Umgehung die Vergütung der Stufe, die der tatsächlichen Gesamtnutzung entspricht. Weitere Ansprüche, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- (1)Nach Ende der Testphase läuft der Vertrag jeweils für einen Abrechnungsmonat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt wird.
- (2)Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats bzw. der Testphase kündigen. Die Kündigung erfolgt über die Kündigungsfunktion im Kundenkonto oder in Textform an support@fin-hero.de. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
- (3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist,
- die Software rechtswidrig, missbräuchlich oder zum Nachteil Dritter nutzt, insbesondere Konten anbindet, zu deren Nutzung er nicht berechtigt ist,
- gegen § 5 Abs. 4 oder 5, § 8 oder § 9 verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer gesetzten Frist abstellt; einer Frist bedarf es nicht, wenn sie keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß schwer wiegt, oder
- bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat.
- (4)Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt die Vergütung bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats fällig.
- (5)Bereits gezahlte Entgelte werden bei Vertragsbeendigung nicht erstattet, es sei denn, der Anbieter hat die Beendigung zu vertreten.
- (6)Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht.
§ 7 Preise, Zahlung, Sperre, Preisanpassung
- (1)Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (2)Die Vergütung wird nach Ablauf jedes Abrechnungsmonats anhand der Anzahl der Transaktionen nach § 5 berechnet und ist mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienst Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und sorgt für ausreichende Deckung des Zahlungsmittels.
- (3)Schlägt eine fällige Zahlung fehl, kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist; er informiert den Kunden darüber. Die Zahlungspflicht besteht während der Sperre fort. Automatische Exporte und Übertragungen ruhen während der Sperre; für die Folgen haftet der Anbieter nicht.
- (4)Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Für Mahnungen nach Verzugseintritt sowie für vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften und Zahlungsrückgaben berechnet der Anbieter Bearbeitungspauschalen nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste; Fremdkosten (z. B. Bankentgelte) trägt der Kunde zusätzlich. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- (5)Der Anbieter kann die Preise und die Preisstaffel mit Wirkung für künftige Abrechnungsmonate nach billigem Ermessen anpassen, insbesondere bei gestiegenen Kosten für Hosting, Drittanbieter, Personal oder Lizenzen. Er kündigt die Anpassung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- (6)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 8 Nutzungsrechte
- (1)Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen.
- (2)Dem Kunden ist untersagt, die Software Dritten zu überlassen, zu vermieten, als eigenen Dienst anzubieten, sie zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu verändern, automatisiert auszulesen (Scraping) oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen, soweit §§ 69d, 69e UrhG dies nicht zwingend erlauben. Steuerberater, Buchhalter und sonstige Dienstleister dürfen die Software für ihre Mandanten nur nutzen, wenn jeder Mandant ein eigenes Kundenkonto hat oder dies gesondert vereinbart ist.
- (3)Die Schnittstelle der Software (API) darf nur im Rahmen der Dokumentation genutzt werden. Der Kunde hält API-Schlüssel geheim. Der Anbieter kann Anfragen begrenzen, API-Schlüssel sperren und die API ändern oder versionieren.
- (4)Bindet der Kunde ein Werkzeug eines Dritten an (z. B. eine Automatisierungsplattform oder einen KI-Assistenten), schließt er dafür einen eigenen Vertrag mit dessen Anbieter. Alle Aktionen, die das Werkzeug über die Software auslöst, gelten als Aktionen des Kunden. Der Kunde prüft deren Ergebnisse vor ihrer Verwendung.
- (5)Der Anbieter darf die Einhaltung dieser Bestimmungen anhand der in der Software anfallenden Nutzungsdaten prüfen.
- (6)Alle Rechte an der Software, der Marke finHero und der Dokumentation verbleiben beim Anbieter. An den vom Kunden erzeugten Exportdateien erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter unentgeltlich verwenden.
§ 9 Pflichten des Kunden
- (1)Der Kunde ist allein verantwortlich für
- die Einstellungen in der Software, insbesondere Kontenrahmen, Konten, Steuerschlüssel, Besteuerungsart, Beraternummer, Mandantennummer und Wirtschaftsjahr,
- die steuerliche und handelsrechtliche Würdigung der Geschäftsvorfälle und die Richtigkeit der daraus erstellten Buchungen,
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bei seinen Zahlungsanbietern und in seinem Buchhaltungssystem,
- die Erfüllung seiner Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere die GoBD-konforme Aufbewahrung von Belegen und Originaldaten außerhalb der Software, sowie
- die Einhaltung der Bedingungen seiner Zahlungsanbieter und Buchhaltungssysteme und des Datenschutzrechts gegenüber seinen Kunden.
- (2)Der Kunde prüft jeden Export vor dem Import in sein Buchhaltungssystem bzw. vor der Weitergabe an seinen Steuerberater, spätestens aber vor einer Festschreibung oder Steueranmeldung, auf Vollständigkeit und Richtigkeit und meldet Auffälligkeiten unverzüglich. Dies gilt entsprechend für Daten, die die Software in das Buchhaltungssystem überträgt.
- (3)Der Kunde hält Zugangsdaten, API-Schlüssel und die Zugangsdaten seiner Drittanbieter-Konten geheim, nutzt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, soweit angeboten, und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Bei der Anbindung von Zahlungsanbietern verwendet er, soweit möglich, Zugänge mit eingeschränkten Leserechten.
- (4)Der Kunde sichert seine Daten und Exportdateien eigenverantwortlich; die Software ist kein Archiv-, Backup- oder Aufbewahrungssystem im Sinne der GoBD. Maßgeblicher Datenbestand sind die Konten bei den Zahlungsanbietern und das Buchhaltungssystem.
- (5)Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere seiner Kunden, Behörden und Drittanbieter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus diesem § 9 oder aus § 8 beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- (1)Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel am Übergabepunkt; eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt. Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungen, Störungen von Drittanbietern (insbesondere Zahlungsanbieter, Buchhaltungssysteme, Hosting- und Netzbetreiber), Angriffe Dritter, höhere Gewalt und vom Kunden verursachte Störungen.
- (2)Der Anbieter darf die Software für Wartung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen unterbrechen, planbare Wartungen möglichst außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr. Bei Gefahr für Sicherheit oder Stabilität darf er die Software oder einzelne Kundenkonten ohne Ankündigung vorübergehend sperren.
- (3)Support erfolgt per E-Mail an support@fin-hero.de an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht geschuldet.
§ 11 Mängel
- (1)Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an. Unterlässt er dies, stehen ihm für die Zeit bis zur Anzeige keine Rechte wegen des Mangels zu (§ 536c BGB).
- (2)Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist nach seiner Wahl durch Korrektur, Update, korrigierten Export oder zumutbare Umgehungslösung.
- (3)Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) und das Recht zur Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) sind ausgeschlossen.
- (4)Eine Minderung erfolgt ausschließlich durch Gutschrift auf künftige Entgelte. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese zweimal fehlgeschlagen ist.
- (5)Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Drittanbietern, auf fehlerhaften oder unvollständigen Daten der Zahlungsanbieter, auf den Einstellungen des Kunden, auf geänderten Formatvorgaben Dritter vor ihrer Umsetzung in der Software, auf nicht unterstützten Browsern oder auf unsachgemäßer Nutzung beruhen.
§ 12 Haftung
- (1)Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- (2)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (3)Die Haftung nach Absatz 2 ist zudem je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den drei Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettoentgelte begrenzt.
- (4)Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Steuernachzahlungen, Zinsen und Zuschläge auf Steuern, Bußgelder, Kosten für Steuerberater oder Korrekturbuchungen, Ansprüche Dritter oder sonstige mittelbare Schäden, soweit nicht Absatz 1 greift.
- (5)Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus fehlerhaften Daten der Zahlungsanbieter, aus den Einstellungen des Kunden, aus Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern (§ 4), aus vom Kunden, seinen Nutzern, seiner API-Anbindung oder angebundenen Werkzeugen ausgelösten Aktionen oder aus einer Verletzung der Prüfpflicht nach § 9 Abs. 2, soweit nicht Absatz 1 greift.
- (6)Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich wäre.
- (7)Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- (8)Ansprüche gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 1.
§ 13 Daten, Datenschutz, Vertragsende
- (1)Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) des Anbieters als Bestandteil dieses Vertrags. Bei Widersprüchen geht der AVV vor.
- (2)Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Zugangsdaten zu Drittanbieter-Konten speichert er verschlüsselt.
- (3)Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Daten aus der Nutzung der Software zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke verwenden, insbesondere zur Verbesserung der Software und für Statistiken.
- (4)Der Anbieter löscht die Daten des Kunden spätestens 360 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Exportdateien selbst herunterladen und sichern. Eine darüber hinausgehende Herausgabe, ein Export oder eine Migrationsunterstützung ist nicht geschuldet.
§ 14 Vertraulichkeit
- (1)Der Kunde behandelt alle nicht öffentlichen Informationen über die Software, insbesondere individuelle Preise, Konditionen, Schnittstellen und Dokumentation, vertraulich. Der Anbieter behandelt vertrauliche Informationen des Kunden, insbesondere seine Umsatz- und Transaktionsdaten, vertraulich, soweit ihre Weitergabe nicht zur Vertragsdurchführung nötig ist.
- (2)Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.
- (3)Die Pflicht besteht für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
§ 15 Referenz
Der Anbieter darf den Kunden mit Firma und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dies mit Wirkung für die Zukunft in Textform untersagen; bereits veröffentlichte Druck- und Werbemittel muss der Anbieter nicht zurückziehen.
§ 16 Höhere Gewalt
- (1)Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, solange und soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe, großflächige Störungen des Internets oder der Stromversorgung sowie Ausfälle von Rechenzentren und Drittanbietern, die die Partei nicht zu vertreten hat. Zahlungspflichten bleiben unberührt.
- (2)Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 17 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
- (1)Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Hauptleistungspflichten und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert; dafür gelten § 3 Abs. 5 und § 7 Abs. 5.
- (2)Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Frist, das Textformerfordernis und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
- (3)Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
- (1)Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- (2)Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung kündigen.
- (3)Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands, insbesondere in Österreich und der Schweiz.
- (4)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- (5)Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.




